§ 1 Organisatorisches
Die Produktion findet im Rahmen der Kampagne „Festa dell’Amore“ statt. Die Creator und Models unterstützen die Umsetzung der kreativen Leitidee „Pizza & Champagner – das neue Traum-Duo“.
1.1 Die Dreharbeiten finden im Zeitraum vom 01. - 08.02. statt.
1.2 Die konkreten Calltimes werden individuell nach Restaurant-Location abgestimmt.
1.3 Die Abgabe des fertigen Contents (Rohdaten oder bearbeitetes Reel) muss nach Rücksprache und bis spätestens Montag, den 08.02., erfolgen.
1.4 Die Veröffentlichung der organischen Inhalte ist für die Woche vom 02. bis 08.02. geplant.
§ 2 Hospitality & Verpflegung
2.1 Für die Verpflegung während der Dreharbeiten vor Ort im Restaurant ist gesorgt; Wasser, Snacks sowie Pizza und Champagner werden vom Restaurant und nach Bestellung bereitgestellt.
2.2 Eine Übernahme von Reise- oder Übernachtungskosten erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und Bestätigung durch die b.seen GmbH.
2.3 Nachträgliche Kostenübernahme-Anfragen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
§ 3 Verpflichtungen
Das Model bzw. der Creator verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen und ein gepflegtes, professionelles Äußeres (entsprechend dem Dresscode „Italian Glamour“) zu präsentieren. Eine Absage der Buchung ist nur in Ausnahmefällen mit einer ärztlich nachgewiesenen Krankmeldung möglich. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.
§ 4 Rechte für Bild- und Tonaufnahmen & Social Ads
4.1 Das Model bzw. der Creator erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der Kampagne gemacht werden.
4.2 Diese Aufnahmen dürfen von der L’Osteria (losteria.de) sowie der b.seen GmbH für Kommunikations-, PR- und Werbezwecke zeitlich und räumlich uneingeschränkt genutzt werden.
4.3 Dies schließt ausdrücklich die Nutzung für Social Ads (Paid Media auf Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok) sowie die Verwendung auf Websites und in digitalen Werbematerialien ein.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit digitaler Bestätigung durch das Absenden des Formulars in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.